Integration in den Master

Integration der Steuerberaterausbildung in den Master-Studiengang

Der Master ist perfekt zeitlich und inhaltlich an die Steuerberaterprüfung angepasst:

  • Die Masterarbeit kann im Zeitraum 2.-4. Semester vorbereitet und geschrieben werden. Damit hat man im 5. Semester Zeit für Übungsklausuren und grundsätzlich den Kopf frei für die Steuerberaterprüfung
  • Die für die Steuerberaterprüfung relevanten Inhalte sind in den Modulunterricht integriert, daher müssen Sie keine  normalen Vorbereitungskurse mit anderen Kandidaten besuchen.
  • Durch die regelmäßigen Modulprüfungen erfolgt ein gleichmäßiges Lernen für die Steuerberaterprüfung und kein "Bulimie"-Lernen gegen Ende. Sie sind fundierter vorbereitet
  • Zudem stehen zur Wiederholung die Aufzeichnungen eines vollständigen Vorbereitungslehrgangs aus dem Virtuellen Klassenraum zur Verfügung. Ideal zur Wiederholung einzelner Themengebiete

 

TIPP: Eine Übersicht über das gesamte Material und die Übungsklausuren, auch im Zeitablauf über die vier Semester, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Im ersten Semester steht die Vermittlung der Grundlagen in den Fachbereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre und der Personalführung im Vordergrund. Auch eine Vertiefung des Steuerrechts, ausgehend vom Niveau eines Bachelorstudienganges, findet im ersten Semester statt. In den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht erlernen die Studierenden sowohl das fallbezogene wissenschaftliche Arbeiten als auch die Lösung praxisrelevanter Aufgabenstellungen.

Im zweiten bis vierten Semester werden vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Verfahrensrecht sowie handels- und steuerrechtliche Inhalte der Bilanzierung vermittelt. Nach dem dritten und vierten Semester werden schon eine Vielzahl von Übungsklausuren für die Steuerberaterprüfung außerhalb des Curriculums zur Verfügung gestellt. Wichtig: die Masterarbeit kann im 3. Semester begonnen werden, zu Beginn des 5. Semester sollte spätestens die Fertigstellung erfolgen, im Idealfall erfolgt diese schon im 4. Semester, damit eine ideale Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung gewährleistet ist.

Im fünften Semester liegt der Schwerpunkt, neben der Fertigstellung der Masterarbeit (Beginn ab 3. Semester), in der projektorientierten Fallbearbeitung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Steuerberaterprüfung. Auch in diesem Semester wird die wissenschaftliche und praxisorientierte Betrachtung und Behandlung des Steuerrechts sinnvoll kombiniert. In Modul 19 werden wichtige Themen in einer Art Crashkurs wiederholt, zudem sind in diesem Semester wiederum eine Vielzahl von Übungsklausuren für die Steuerberaterprüfung integriert.

Das Studium schließt ab mit dem Grad des Master of Laws (LL.M.). Direkt im Anschluss kann dann die Prüfung zum/zur Steuerberater/in absolviert werden. Absolventinnen und Absolventen erlangen zudem die Promotionsberechtigung.
 

Übersicht Studienaufbau

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Theorie & Praxis

 

Unterschieden wird in allen Modulen zwischen

  • der Vermittlung der wissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen,
  • der Umsetzung der erlangten Kenntnisse für die tägliche Praxis anhand von Fallstudien und
  • der Umsetzung der erlangten Kenntnisse für die Steuerberaterprüfung.

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